Der Regierungsrat will den Grundsatzentscheid, Seilbahn oder Standseilbahn nach Braunwald, der an der Landsgemeinde gefällt werden soll, mit der Revision des ÖV Gesetzes verknüpfen. Der Artikel 5im ÖV Gesetz besagt:” Braunwald wird mit der Standseilbahn erschlossen“. Dies gibt in den vorberatenden Kommissionen intensive Diskussionen und alternative Vorschläge werden eingebracht. Im Artikel 5 soll stehen: “Braunwald wird mittels ÖV direkt oder indirekt bis zum Hüttenberg erschlossen.“
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