Wegkoperation Braunwald

Die Wegkorporation Braunwald bezweckt laut Statuten, dass die im Verzeichnis aufgeführten Strassen und Wege sachdienlich unterhalten werden

Statuten der Wegkorporation Braunwald – Zweck: 

  • Die Strassen dienen dem inneren Verkehr des Gebietes von Braunwald. Das Wegenetz umfasst die im Eigentum der Korporation befindlichen Fusswege und die im öffentlichen Interesse stehenden Wald-, Flur- und Wanderwege.

Die Korporation sorgt dafür

  • a. dass die im Verzeichnis aufgeführten Strassen und Wege sachdienlich unterhalten werden,
  • b. dass die Strassen und Wege im Winter nach Dringlichkeit und im Rahmen der vorhandenen Mittel freigehalten werden.

Die Korporation kann:

  • a. das Strassen- und Wegenetz ausserhalb des Baugebietes durch Neuerstellung oder Übernahme vorhandener Strassen und Wege erweitern,
  • b. die Strassen ausserhalb des Baugebietes durch Neuerstellung notwendiger Ausweichstellen ergänzen.
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