Die Wegkorporation Braunwald bezweckt laut Statuten, dass die im Verzeichnis aufgeführten Strassen und Wege sachdienlich unterhalten werden
Statuten der Wegkorporation Braunwald – Zweck:
- Die Strassen dienen dem inneren Verkehr des Gebietes von Braunwald. Das Wegenetz umfasst die im Eigentum der Korporation befindlichen Fusswege und die im öffentlichen Interesse stehenden Wald-, Flur- und Wanderwege.
Die Korporation sorgt dafür:
- a. dass die im Verzeichnis aufgeführten Strassen und Wege sachdienlich unterhalten werden,
- b. dass die Strassen und Wege im Winter nach Dringlichkeit und im Rahmen der vorhandenen Mittel freigehalten werden.
Die Korporation kann:
- a. das Strassen- und Wegenetz ausserhalb des Baugebietes durch Neuerstellung oder Übernahme vorhandener Strassen und Wege erweitern,
- b. die Strassen ausserhalb des Baugebietes durch Neuerstellung notwendiger Ausweichstellen ergänzen.