(Christian Portmann)
Bei der Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Glarus-Süd gab es aus mehreren Gründen Verzögerungen. Im Zentrum dieser Revision stehen die gemäss bundesrechtlichen Vorgabe zu redimensionierenden Bauzonen. Für Glarus-Süd geht es Auszonungen von rund 55 ha, für Braunwald wären es gemäss früheren Unterlagen um rund 11 ha. Da eine fortschreitende Bautätigkeit dieses Anliegen zu unterlaufen droht, wurde für Braunwald am 11.4.2019 eine so genannte Planungszone gemäss Art. 31 RGB (Kant. Raumplanungs- und Baugesetz) erlassen: «Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die kommende Planung erschweren könnte; insbesondere kann die Behandlung der Baugesuche sistiert werden». Diese Planungszone gilt für längstens 5 Jahre, läuft also 2024 aus, kann allerdings um zwei Jahre verlängert werden. Aufgrund des aktuellen Fahrplans dürfte sich einer Verlängerung nicht vermeiden lassen. Bauvorhaben untergeordneter Natur können weiterhin behandelt werden, namentlich in den bereits überbauten Gebieten bzw. auf bereits überbauten Parzellen. Aussichtslos sind hingegen Neubauten auf noch nicht überbauten Parzellen z.B. am Rand des heutigen Siedlungsgebietes. Eine frühzeitige Anfrage beim Bauamt der Gemeinde Glarus-Süd ist sehr zu empfehlen.